Die Urlaubsmöglichkeiten die uns heutzutage gegeben sind so vielzählig wie unterschiedlich und bieten für jeden Geschmack das richtige Angebot. Ein Land das bei der Reiseplanung oftmals in Vergessenheit gerät ist Russland, der größte Staat auf diesem Globus. Dabei hat die ehemalige Weltmacht mit ihren 11 Zeitzonen so viel zu bieten für ihre Besucher. Besonders die alten Zarenstädte Moskau und St. Petersburg spiegeln den mystischen und gleichzeitig modernen Flair des Großteils des Landes wider. Mag es wohl an der Sprache liegen, dass Viele sich nicht trauen dieses fremde Land zu bereisen, denn die russische Sprache ist sehr unterschiedlich zum Deutschen. Abhilfe verschafft da eine Sprachreise Russland! Sie hilft Ihnen in die einzigartige Kultur dieses Landes einzudringen deren Vergangenheit das Bild von ganz Osteuropa geprägt hat. Außerdem ist Russisch mit 170 Millionen Muttersprachlern eine Weltsprache deren Bedeutung durch zunehmenden Aufschwung der russischen Wirtschaft weiter wächst. Die Handelsverflechtungen zwischen Russland und Deutschland sind in den letzten Jahren rasant angewachsen und auch auf dem internationalen Feld spielt Russland zunehmend eine große Rolle. Wer also während einer Sprachreisen Russisch lernt, der hat gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Und Russland ist längst nicht mehr das veraltete, zurückgebliebene Land das es nach Auflösung der UDSSR zu sein schien. Vielmehr vereint es alte russische Traditionen und das sowjetische Erbe mit rasantem Wirtschaftswachstum und modernem Lifestyle. Das Zentrum bildet hierbei Moskau und zwar im kulturellen, ökonomischen und geistigen Sinne. Die Stadt in der Napoleon damals scheiterte entwickelte sich in den letzten Jahren zu einer pulsierenden Weltmetropole und kann in Sachen Mode und Lifestyle locker mit New York, Paris und Co. mithalten. Wie sehr Moderne und Tradition sich in das Stadtbild einfügen verdeutlicht der Kreml. Die Keimzelle Moskaus und des russischen Reichs wurde 1990 zum UNESCO Weltkulturerbe und zieht jährlich tausende Besucher an.

Reisende haben eine ganze Reihe von Rechten, doch den wenigsten Urlaubern sind diese im Detail bekannt. Daher klärt das Verbraucherministerium mit der sog. „Reise-Check-Karte“ pünktlich zu den Sommerferien über die Rechte der Reisenden auf. Parallel dazu dehnte die EU die Gastrechte auf Schiffsreisen aus.

Die Reise-Check-Karte des Bundesverbraucherministeriums kann von Urlaubern auf ihre Reise mitgenommen werden, sodass sich im Notfall jeder vor Ort über seine Rechte informieren kann. Die Karte kann auf der Webseite www.bmelv.de heruntergeladen werden. Stichpunktartig werden hier beispielsweise die wichtigsten Rechte bei Flug- und Bahnverspätungen erläutert.

Ferner wird kontinuierlich von der EU an der Erweiterung der Passagierrechte gearbeitet. So ist derzeit mit erweiterten Fastgastrechten im Schiffsverkehr zu rechnen. Sofern die einzelnen Mitgliedländer zustimmen, werden ab Herbst 2012 auch Schiffspassagieren das Recht auf Rückerstattung bei Verspätungen und Annullierungen zugesprochen. Derartige Bemühungen gibt es auch im Bereich der Busreisen. Hier wird es aber aller Wahrscheinlichkeit noch einige Zeit dauern, bis entsprechende Fahrgastrechte durchgesetzt sind. Begründet sind die Verzögerungen darin, dass das EU-Parlament eine entsprechende Verordnung nicht nur für den Fernbusverkehr fordert, sondern parallel auch für den Regionalbusverkehr. Derzeit sind die Verhandlungen mit dem EU-Rat noch nicht abgeschlossen.

Quelle: www.focus.de

Das ein Hotel einmal überbucht ist, kann in der Saison schon mal vorkommen. Ist dies der Fall, dann darf ein Reiseveranstalter die Reisenden nicht in einem deutlich schlechteren Hotel unterbringen - er muss ein Ersatzhotel in der gleichen Kategorie anbieten. So urteilte das Landgericht Köln (Az.: 230 438/08), wie aus einem Bericht der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hervorgeht.

Im konkreten Fall hatte der Kläger eine Flugreise nach Griechenland gebucht. Im Katalog wurde das Hotel als „komfortabel“ und „elegant eingerichtet“ angeboten. Gebucht wurde ein Familienzimmer für vier Personen, in dem ein zusätzlicher Schlafraum vorhanden war. Die Urlauber erfuhren jedoch bei ihrer Ankunft, dass das gebuchte Hotel überbucht sei. Sie mussten in ein anderes Hotel umziehen. Die Urlauber waren von ihrem neuen Domizil mehr als enttäuscht und so sah es auch das Gericht. Es war der Ansicht, dass das Alternativhotel nicht gleichwertig dem gebuchten Hotel war. Dabei stellte die Tatsache, dass es keine getrennten Schlafzimmer für Kinder und Eltern gab, bereits einen gravierenden Reisemangel dar. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Urlaub- und Erholungswert nicht in vollem Umfang gegeben ist, wenn Kinder und Eltern in einem gemeinsamen Raum schlafen müssten.

Quelle: www.focus.de