Reisende haben eine ganze Reihe von Rechten, doch den wenigsten Urlaubern sind diese im Detail bekannt. Daher klärt das Verbraucherministerium mit der sog. „Reise-Check-Karte“ pünktlich zu den Sommerferien über die Rechte der Reisenden auf. Parallel dazu dehnte die EU die Gastrechte auf Schiffsreisen aus.

Die Reise-Check-Karte des Bundesverbraucherministeriums kann von Urlaubern auf ihre Reise mitgenommen werden, sodass sich im Notfall jeder vor Ort über seine Rechte informieren kann. Die Karte kann auf der Webseite www.bmelv.de heruntergeladen werden. Stichpunktartig werden hier beispielsweise die wichtigsten Rechte bei Flug- und Bahnverspätungen erläutert.

Ferner wird kontinuierlich von der EU an der Erweiterung der Passagierrechte gearbeitet. So ist derzeit mit erweiterten Fastgastrechten im Schiffsverkehr zu rechnen. Sofern die einzelnen Mitgliedländer zustimmen, werden ab Herbst 2012 auch Schiffspassagieren das Recht auf Rückerstattung bei Verspätungen und Annullierungen zugesprochen. Derartige Bemühungen gibt es auch im Bereich der Busreisen. Hier wird es aber aller Wahrscheinlichkeit noch einige Zeit dauern, bis entsprechende Fahrgastrechte durchgesetzt sind. Begründet sind die Verzögerungen darin, dass das EU-Parlament eine entsprechende Verordnung nicht nur für den Fernbusverkehr fordert, sondern parallel auch für den Regionalbusverkehr. Derzeit sind die Verhandlungen mit dem EU-Rat noch nicht abgeschlossen.

Quelle: www.focus.de

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