Das ein Hotel einmal überbucht ist, kann in der Saison schon mal vorkommen. Ist dies der Fall, dann darf ein Reiseveranstalter die Reisenden nicht in einem deutlich schlechteren Hotel unterbringen - er muss ein Ersatzhotel in der gleichen Kategorie anbieten. So urteilte das Landgericht Köln (Az.: 230 438/08), wie aus einem Bericht der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hervorgeht.

Im konkreten Fall hatte der Kläger eine Flugreise nach Griechenland gebucht. Im Katalog wurde das Hotel als „komfortabel“ und „elegant eingerichtet“ angeboten. Gebucht wurde ein Familienzimmer für vier Personen, in dem ein zusätzlicher Schlafraum vorhanden war. Die Urlauber erfuhren jedoch bei ihrer Ankunft, dass das gebuchte Hotel überbucht sei. Sie mussten in ein anderes Hotel umziehen. Die Urlauber waren von ihrem neuen Domizil mehr als enttäuscht und so sah es auch das Gericht. Es war der Ansicht, dass das Alternativhotel nicht gleichwertig dem gebuchten Hotel war. Dabei stellte die Tatsache, dass es keine getrennten Schlafzimmer für Kinder und Eltern gab, bereits einen gravierenden Reisemangel dar. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Urlaub- und Erholungswert nicht in vollem Umfang gegeben ist, wenn Kinder und Eltern in einem gemeinsamen Raum schlafen müssten.

Quelle: www.focus.de

Comments